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Seit dem ersten Mai greifen die Bestimmungen für nicht genehmigte Ferienwohnungen in Berlin. Die im Zweckentfremdungsverbot enthaltende 2-jährige Schonfrist für Vermieter ist abgelaufen. Der Berliner Tagesspiegel hat dieses zum Anlass genommen und einen Überblick erstellt, was ab dem 01.Mai erlaubt ist und was nicht.

Hier können Sie den gesamten Artikel nachlesen:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verbot-von-ferienwohnungen-in-berlin-was-ist-verboten-was-ist-erlaubt/13525762.html

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